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Objektversorgung

Sicherheits- und Rettungskräfte sind überall im Einsatz. Mit einer Objektfunkversorgungsanlage für den Digitalfunk BOS ist der Empfang auch im Inneren von Gebäuden gewährleistet. Wann eine solche Anlage notwendig ist und was es dabei zu beachten gilt, erfahren Sie hier.

Quelle: Deutsche Bahn AG/Hannes Frank

Die Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten und anderen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sind nicht nur im Freien im Einsatz. Sondern oft auch drinnen – z. B. in öffentlichen Gebäuden, Veranstaltungshallen, Sportstätten, Einkaufszentren, Tunnelanlagen, Bahnhöfen oder Flughäfen.

Je nachdem, wie das Gebäude gebaut ist, kann der Empfang im Inneren beeinträchtigt sein, weil die Funkwellen des Digitalfunks BOS nur schwer oder gar nicht hineingelangen. Dann ist eine Anlage zur Objektfunkversorgung – auch Objektfunkanlage oder kurz OV-Anlage genannt – erforderlich.

Bundesweit gibt es mehrere Tausend Standorte mit OV-Anlagen. Mehrere hundert Bahnhöfe und Tunnel wurden bislang in ganz Deutschland entsprechend ertüchtigt, weitere folgen in den kommenden Jahren.

Pflicht zu Errichtung und Betrieb

Eine Objektfunkanlage zu planen, zu errichten oder umzurüsten und schließlich zu betreiben, dafür ist der Bauherr bzw. Objekteigentümer verantwortlich. Die Pflicht dazu kann sich aus einem Baugenehmigungsverfahren oder anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben.

Für eine OV-Anlage stehen verschiedene technische Lösungen zur Verfügung. Welche zur Versorgung des gesamten Gebäudes geeignet ist, definiert die zuständige Brandschutzbehörde. Wir als BDBOS kümmern uns darum, die OV-Anlage an das BOS-Digitalfunknetz anzubinden und genehmigen die Inbetriebnahme.

Verfahren zur Einrichtung

Wenn Sie als Eigentümer, Bauherr oder Betreiber verpflichtet sind, eine digitale Gebäudefunkversorgung einzurichten, nehmen Sie bitte zeitnah Kontakt zur zuständigen Brandschutzbehörde auf. Meist ist das die örtliche Feuerwehr.

Das offizielle Verfahren zur Einrichtung einer OV-Anlage kann beginnen, wenn das Vorhaben der Autorisierten Stelle im jeweiligen Bundesland angezeigt wurde. Das entsprechende Formular einschließlich eines Grobkonzepts muss dort vorliegen, bevor der Baubeginn erfolgt. Die Autorisierte Stelle leitet die Anzeige dann an uns weiter.

Für die Inbetriebnahme einer Objektfunkanlage beantragen wir die Frequenznutzung bei der Bundesnetzagentur. Erst wenn die Inbetriebnahmebestätigung der BDBOS vorliegt, darf eine OV-Anlage in Betrieb gehen.

Liegen alle notwendigen Unterlagen fristgerecht, vollständig und sachlich richtig zum Stichtag der monatlichen OV-Anmeldung vor, bearbeiten wir den Antrag innerhalb von acht bis zwölf Wochen.

Weiterführende Informationen und Hinweise

Beratungsstellen für Objektversorgung in den Ländern (Stand 03/2024)

In unserem Leitfaden zur Objektversorgung haben wir den Errichtungsprozess in Zusammenarbeit zwischen allen beteiligten Stellen ausführlich erklärt. Außerdem sind darin die technischen Standards von Objektfunkanlagen beschrieben.

Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutzhinweise zur Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen des Anzeigeverfahrens.

Bei Fragen steht Ihnen die Autorisierte Stelle in Ihrem Bundesland gerne zur Verfügung.

Fragen und Antworten

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Die meisten Gebäude werden bereits durch das Freifeld des BOS-Digitalfunknetzes mitversorgt. Es gibt jedoch auch Bauwerke, deren Beschaffenheit eine zusätzliche Funkversorgung notwendig macht. So zum Beispiel Tunnelsysteme oder Gebäude mit abschirmendem Stahlbeton oder metallbedampften Fenstern. Um auch hier die Kommunikation zu gewährleisten, müssen diese Gebäude, ebenso wie bei kommerziellen Mobilfunknetzen, mit einer stationären, technischen Objektfunkanlage für Digitalfunk BOS ausgestattet werden.

Für die Planung, Errichtung und den Betrieb einer Objektfunkanlage sind die Bauverantwortlichen bzw. Gebäudebetreibenden zuständig. Im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens oder aufgrund anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften können Bauverantwortliche bzw. Gebäudebetreibende zur Errichtung oder Umrüstung einer Objektfunkanlage verpflichtet werden. Die taktischen Anforderungen an eine Objektversorgungsanlage werden im Rahmen der Beurteilungen zum vorbeugenden Brandschutz durch die kommunale Feuerwehr als fordernde BOS bestimmt. Die Autorisierten und Koordinierenden Stellen stehen hierbei in engem Kontakt mit allen BOS, so dass alle Anforderungen an eine Objektversorgungsanlage gleichermaßen im Projekt berücksichtigt werden. Die optimale Integration der Objektfunkanlage in das BOS-Digitalfunknetz wird dann durch die jeweilige Autorisierte Stelle ermittelt und im Anschluss durch die BDBOS gebilligt.

Eine fertiggestellte Objektfunkanlage wird in einer Funktionsprüfung auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit getestet. Darüber hinaus ist im Rahmen eines Anzeigeverfahrens gegenüber der BDBOS bei der Anbindung einer Objektfunkanlage an das BOS-Digitalfunknetz nachzuweisen, dass von der Objektfunkanlage keine störenden Rückwirkungen auf das Freifeld ausgehen. Neben den Vorgaben der BDBOS erfolgt eine technische Beratung und Unterstützung durch die Autorisierten Stellen der Länder und des Bundes.

Leitfaden zur Planung und Realisierung von Objektversorgungen (L-OV)

Die BDBOS hat alle notwendigen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die für die Objektversorgung verantwortlichen Personen, Objektfunkanlagen errichten bzw. umrüsten können. So stellt die Behörde unter anderem einen Leitfaden zur Objektversorgung, der die Planung, Errichtung und Beschaffung digitaler Objektfunkanlagen unterstützt.

Mit Stand März 2024 sind bundesweit an über 5.400 Standorten Objektversorgungsanlagen im Betrieb. Im besonderen Fokus stehen dabei öffentliche Gebäude und Anlagen wie Stadien, Veranstaltungs- und Einkaufszentren, Messeanlagen, Flughäfen sowie Bahnhöfe und Tunnelanlagen der Deutschen Bahn.

Für Objekte, die weder über das Freifeld funkversorgt sind, noch über eine eigene Objektversorgunganlage verfügen, bestehen für die Einsatzkräfte des Digitalfunks BOS verschiedene technische Lösungsmöglichkeiten, um die Einsatzkommunikation sicherzustellen. Die Funktionsweisen von DMO-Betrieb, Repeater und Gateway sind im Kapitel „Der Digitalfunk BOS im Betrieb“ näher beschrieben.

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