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Videokonferenz­lösungen der BDBOS Meeting Plattform

Wir bieten auch bedarfsgerechte Lösungen für Audio- und Videokonferenzen für die öffentliche Verwaltung an. Gebündelt sind unsere Konferenzlösungen in der BDBOS Meeting Plattform. Mit der CMS-Bund-Instanz stellen wir die wohl bekannteste Videokonferenzlösung für die Bundesverwaltung bereit. Mehr darüber erfahren Sie hier.

Quelle: stock.adobe.com/McLittle Stock

Als Netzbetreiberin des Bundes stellen wir mehrere Lösungen für Audio- und Videokonferenzen bereit. Sie unterscheiden sich nach dem Nutzerkreis, an den sie sich richten, und erfüllen bedarfsgerecht die unterschiedlichen Anforderungen der Anwenderinnen und Anwender, insbesondere in Hinblick auf das Sicherheitsniveau. Gebündelt werden unsere Konferenzlösungen in der BDBOS Meeting Plattform.

CMS-Bund-Instanz

Mit der CMS-Bund-Instanz stellen wir die wohl bekannteste Videokonferenzlösung für die Bundesverwaltung bereit. Das Besondere daran: Die Nutzung ist nicht nur innerhalb der Netze des Bundes möglich. Auch aus dem Verbindungsnetz sowie von extern über einen gewöhnlichen Internetanschluss können Endanwenderinnen und -anwender an Konferenzen auf der CMS-Bund-Instanz teilnehmen.

Die CMS-Bund-Instanz eignet sich in besonderem Maße für Videokonferenzen zwischen behördlichen Stellen aus Bund, Ländern und Kommunen auf der einen und nicht-behördlichen Stellen und Personen auf der anderen Seite. In Full HD-Auflösung können mehrere Tausend Teilnehmende in mehreren Hundert parallelen Konferenzen über die CMS-Bund-Instanz kommunizieren. Bei einer niedrigeren Auflösung (HD oder SD) oder über Telefon sind es sogar noch deutlich mehr. Die Kapazitäten werden regelmäßig erweitert.

Die Teilnahme erfolgt geräteunabhängig per Webbrowser, Videokonferenz-Anlage oder wahlweise per Telefon. Dafür benötigen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Konferenz-ID und den Passcode, die in der Buchungsbestätigung bzw. Konferenzeinladung enthalten sind.

Wichtige Hinweise und Fragen

Anwenderhandbuch CMS-Bund Instanz Version 2.60

Die Buchung einer Konferenz über die CMS-Bund-Instanz können nur Personen vornehmen, die einer registrierten Behörde oder Einrichtung angehören.

Sie möchten Ihre Behörde oder Einrichtung für die Buchung von Sitzungen über die CMS-Bund-Instanz auf der BDBOS Meeting Plattform registrieren? Unsere Kundenbetreuung für die Netze des Bundes freut sich über Ihre Anfrage.

Für Informationen rund um die Nutzung der CMS-Bund-Instanz konsultieren Sie bitte zunächst das Anwenderhandbuch. Oder werfen Sie einen Blick in unsere FAQ. Dort haben wir Antworten auf die häufigsten Fragen für Sie zusammengestellt.

Sie haben ein Problem oder benötigen technische Unterstützung bei der Nutzung der BDBOS Meeting Plattform? Dann wenden Sie sich bitte direkt an die für die IT in Ihrem Haus zuständige Stelle.

Sie haben Fragen zu einer gebuchten Konferenz, zu der Sie eingeladen wurden? Dann kontaktieren Sie bitte die Person, die Sie eingeladen hat.

Fragen und Antworten

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Die Freischaltung weiterer Domains erfolgt aktuell nur für Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung, wenn die entsprechenden Systemkapazitäten vorhanden sind.

In selbst gebuchten Konferenzen sind bis zu 250 gleichzeitige Einwahlen (Telefon, SIP, WebRTC via Browser) möglich.

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