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Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir gestalten unseren Internetauftritt so barrierefrei wie möglich, damit Sie diesen unabhängig von Einschränkungen oder technischen Möglichkeiten nutzen können. Informationen über die Zugänglichkeit unserer Website gemäß § 12 BGG sowie diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.

Wir werden unsere Website www.bdbos.bund.de so weit wie möglich barrierefrei gestalten und in Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Im Rahmen eines internen Tests haben wir festgestellt, dass unser Internetauftritt derzeit noch nicht vollständig barrierefrei ist. Wir arbeiten deshalb mit Nachdruck daran, die barrierefreie Gestaltung unserer Website weiter zu verbessern.

Nach Abschluss der Anpassungen werden wir unsere Website einem WCAG-Test unterziehen. Sobald die Testergebnisse vorliegen, veröffentlichen wir diese hier.

Diese Erklärung wurde am 10.10.2023 erstellt.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind, sind z. B.:

  • PDF-Dateien – Insbesondere ältere Dokumente sind noch nicht barrierefrei; wir bemühen uns, diese sukkzessive barriefrei zu machen. Neu erzeugte PDF-Dokumente stellen wir im Regelfall von Anfang an barrierefrei zur Verfügung.
  • Bilder – Nicht alle Bilder enthalten korrekte Alternativtexte. Sofern wir hiervon bei der Bearbeitung der Website Kenntnis erlangen, werden wir die Alternativtexte nachträglich anpassen.

Barriere melden! Hinweise zur fehlenden Barrierefreiheit geben.

Ihnen sind weitere Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf www.bdbos.bund.de aufgefallen? Dann melden Sie sich gerne bei uns über unser Kontaktformular. Oder nehmen Sie per E-Mail, telefonisch oder auf dem Postweg mit uns Kontakt auf.

Schlichtungsverfahren

Auch nach Ihrem Hinweis unter den oben genannten Kontaktmöglichkeiten konnte keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden? Dann können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) wenden.

Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Ein Rechtsbeistand muss nicht eingeschaltet werden.

Bei der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort erfahren Sie, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag dort auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Die Schlichtungsstelle erreichen Sie unter diesen Kontaktdaten.

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